Wohlfühlen

Karrieresprechstunde für das Team

Zeit für eine Veränderung

Quelle: © Konstantin Gastmann/pixelio.de
Quelle: © Konstantin Gastmann/pixelio.de

Rubina Ordemann berät Praxismitarbeiterinnen, die eine berufliche Veränderung anstreben. In ihrer „Karrieresprechstunde“ erklärt sie, welche Wege nach der Grundausbildung offenstehen. Für den folgenden Beitrag hat die Weiterbildungsexpertin die anerkannten Berufsabschlüsse aufgefächert und stellt die damit verbundenen Tätigkeitsbereiche vor. Die Autorin macht dem Team Mut, den Berufsweg in die eigene Hand zu nehmen und Zusatzqualifikationen zu erwerben.

In meiner Karrieresprechstunde habe ich viele Lebensgeschichten gehört. Natürlich ist jede einzelne Geschichte individuell, wie auch die Beratung, die darauf basiert. Doch einige Aspekte lassen sich zusammenfassen. Zunächst sollten Praxismitarbeiterinnen den Gedanken an eine Karriere annehmen und diese nicht ausschließlich der „Managerwelt“ zuordnen. In meiner persönlichen Definition bedeutet Karriere primär, Verantwortung für die eigene berufliche Laufbahn zu übernehmen. Die Motive sind dabei ganz unterschiedlich: beispielsweise eine finanzielle Absicherung, verbunden mit dem Wunsch nach einem erfüllten, unabhängigen Leben.

Was kann ich? Was macht mich glücklich?

Ein Gedankenexperiment hilft, diese Fragen zu beantworten. Stellen Sie sich vor, Sie sind gerade in einem „Wunderraum“. Dort wertschätzt man Ihre bisherigen Leistungen. Alle Gedanken sind erlaubt, ohne die Einschränkungen „wenn – dann“, „aber“ und „das geht nicht“. Alle erforderlichen Ressourcen stehen in diesem Raum zur Verfügung. Entscheidend ist zum einen eine ehrliche Analyse, eine Ideensammlung und zum anderen, dass man positiv formuliert: Denken Sie nicht über das nach, was Sie nicht wollen, sondern darüber, was Sie wollen. Hier ist Kreativität gefordert. So kann ein klares Bild von den eigenen Wünschen entstehen, und man findet heraus, was die eigene Person zufrieden macht. Und je besser sich eine Person kennt, desto besser kann sie die richtigen Entscheidungen für sich treffen. Eine Skalierung (1 (= sehr gut) bis 10 (= sehr schlecht) oder alternativ Schulnoten) unterstützt den Prozess und macht das Ergebnis transparenter. Um die eigenen Wünsche zu erkennen und Ziele zu formulieren, ist neben Kreativität auch eine Recherche darüber notwendig, welche beruflichen Möglichkeiten geboten sind.

Der Markt der Möglichkeiten

  • Abb. 1: Der Dschungel der Berufsbezeichnungen.

  • Abb. 1: Der Dschungel der Berufsbezeichnungen.
Im beruflichen Spektrum des zahnärztlichen Teams liegen sechs geschützte Berufsbezeichnungen (Abb. 1). Wenn eine Berufsbezeichnung „geschützt“ ist, bedeutet das, dass die Lehrinhalte, die Dauer der Ausbildung, die Art der Ausbildung, die Durchführung der Prüfung, die Bewertung von Prüfungsleistungen etc. festgelegt sind. Es gibt einheitliche Mindestanforderungen, die in verschiedenen Verordnungen geregelt sind, wie z. B. im Berufsbildungsgesetz, in Fortbildungsordnungen, Rechtsvorschriften etc. Eine Änderung ist nicht ohne Weiteres möglich, da hier unterschiedliche Gremien und Aufsichten die Änderungen genehmigen müssen.

Berufsbezeichnungen für den Ausbildungsberuf

Geschützte Berufsbezeichnungen sind Zahnarzthelferin (ZAH; alte Bezeichnung) und Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA; neue Bezeichnung). Nach dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung ist die Mitarbeiterin zunächst eine ZFA. Übrigens: Die „alte“ Ausbildung zur ZAH ist auf demselben Ausbildungsniveau angesiedelt wie die neue Ausbildung zur zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA). Zahnarzthelferinnen, die nach altem Recht ausgebildet wurden, dürfen die neue Berufsbezeichnung verwenden.

Der Beruf der ZFA bietet viele spannende Möglichkeiten für jedes Talent. Sie können auf dieser Basis aktiv an Ihrer Entwicklung arbeiten und dabei entscheiden, wie intensiv sich die Weiterbildung gestalten soll. Gleich, ob eine Wissenserweiterung in die Tiefe (Qualifizierungsfortbildung) oder in die Breite (viele Kurse in unterschiedlichen Disziplinen) erfolgt – lohnend sind beide Wege.

Berufsbezeichnungen nach Aufstiegsfortbildungen

Hier unterscheiden wir den Verwaltungsbereich mit der Zahnmedizinischen Verwaltungshelferin (ZMV) und den Prophylaxebereich mit der Zahnmedizinischen Prophylaxehelferin (ZMP), Zahnmedizinischen Fachassistentin (ZMF) und der Dentalhygienikerin (DH). Wer eine Aufstiegsfortbildung erfolgreich abgeschlossen hat, darf künftig die neue Berufsbezeichnung tragen. Aufstiegsfortbildungen sind deutschlandweit anerkannt. Wer seine Aufstiegsfortbildung bei einem externen Anbieter erworben hat, trägt eine Zusatzbezeichnung, z. B. ZMV (Firma Musterdent). Dieser Zusatz muss geführt werden. Wer den Zusatz nicht führen möchte, muss sich einer Kammerprüfung stellen.

Mehrere Berufsbezeichnungen zu führen, ist zulässig: Eine ZAH kann z. B. ZMP und ZMV sein. Eine DH muss mindestens eine Aufstiegsfortbildung zur ZMP und/oder ZMF absolviert haben, bevor sie DH werden kann. In der Regel führt man später immer die höher qualifizierte Berufsbezeichnung.

Weitere Berufsbezeichnungen: Die professionelle Prophylaxemanagerin (pPm in Bremen) und Praxismanagerin (PM) sind nicht geschützt. Das bedeutet, es gibt keine einheitlichen Standards oder Mindestanforderungen an den Inhalt und an die Dauer der Kurse. Die Festlegung der Inhalte und der Dauer dieser Kurse obliegt den jeweiligen Anbietern. Das ist kein Indiz für eine „Ausbildung zweiter Klasse“ – es ist nur jedem zu raten, die Inhalte der Ausbildung vor Kursbeginn gründlich zu prüfen. Beispielsweise lohnt sich ein Blick auf das Verhältnis der Lehrinhalte und der Lehrstunden. Wenn ein Anbieter sieben Bereiche in Kommunikation in vier Stunden schult, dann weiß man, dass es sich hierbei maximal um ein Hineinschnuppern handelt. Auch hiergegen spricht erst einmal gar nichts. Streben Sie aber eine intensive Wissensvertiefung an, wären Sie dort sicher nicht gut aufgehoben. Entscheidend ist, dass Sie vorher wissen, was Sie wollen, und die Angebote gründlich mit Ihren Zielen und Wünschen abgleichen.

In der Verwaltung arbeiten

Neben der Festanstellung können Sie eine hauptberufliche oder nebenberufliche Selbstständigkeit als Verwaltungsspezialistin anstreben. Eine Selbstständigkeit können Sie beispielsweise als Dozentin, Verwaltungskraft, Abrechnungsprofi mit Spezialwissen oder als sogenannte „Erste-Hilfe-Kraft“, die bei dringendem Bedarf aushilft, verwirklichen. Wie sieht das in der täglichen Praxis aus?

Beispiele aus der Dentalwelt*: Drei Beispiele aus meinem Umfeld sollen zeigen, wie groß die beruflichen Gestaltungsräume im Verwaltungsbereich sind. Die Tätigkeitsprofile der drei Frauen sind unterschiedlich, doch sie verbindet, dass sie alle den Mut hatten, ihren eigenen Weg zu gehen, und sich umfangreich weitergebildet und qualifiziert haben.

Paula Schmid ist gelernte ZFA und arbeitet seit über 20 Jahren selbstständig, hauptsächlich als Abrechnungskraft und Dozentin. Paula Schmid wird als Dozentin von Zahnärztekammern, KZVen, Krankenkassen und Zahnarztpraxen auf Honorarbasis gebucht. Daneben betreut sie einen festen Kundenstamm, für den sie die Abrechnung entweder komplett oder für einzelne Spezialbereiche (z. B. Implantat- oder GOZ-Abrechnung) erstellt. Kommt ein Hilferuf aus einer Praxis, deren einzige Abrechnungskraft plötzlich ausgefallen ist, leistet sie erste Hilfe und übernimmt für eine begrenzte Zeit die Abrechnung.

Emma Müller hat ebenfalls die Selbstständigkeit gewählt, mit einem ganz anderen Modell. Nach ihrer Ausbildung und Tätigkeit als ZFA hat sie bereits 1974 als junge Frau ein Unternehmen gegründet, das heute gut etabliert ist und erfolgreich eine selbst entwickelte Abrechnungssoftware vertreibt.

Wer nicht den kompletten Schritt in die Selbstständigkeit gehen möchte, kann dem Beispiel von Sabine Maier folgen. Sie arbeitet in Teilzeit (20 Stunden/Woche) festangestellt in einer Zahnarztpraxis. In ihrer nebenberuflichen Selbstständigkeit betreut sie feste Kunden, deren Abrechnung sie erstellt, und drei- bis viermal im Jahr gibt sie Abrechnungskurse für Einsteiger.

Wenn Sie ein Verwaltungsprofi werden wollen, ist die ZMVAusbildung ein Baustein. Zu dieser Ausbildung gehören die Bereiche: Abrechnungswesen, Praxisorganisation und Praxismanagement, Rechts- und Wirtschaftskunde, anwendungsbezogene Datenverarbeitung, Kommunikation, Rhetorik, Psychologie, Fortbildungs- und Ausbildungswesen. Die Praxismanagerin (PM) mit Inhalten zur persönlichen Qualifikation ist eine wichtige Ergänzung, und eine solide Ausbildung in Betriebswirtschaftskunde sollte keinesfalls fehlen. Wer Spaß an der Verwaltung hat, kann, muss übrigens aber nicht zwingend ein Profi in Abrechnung werden. In vielen Praxen werden diese Bereiche bewusst getrennt. Die Abrechnungskraft hat das erforderliche Spezialwissen und im Idealfall die notwendige Ruhe, um Abrechnungsverluste der Praxis zu vermeiden. Beides zu sein ist selbstverständlich möglich.

Im Prophylaxebereich arbeiten

Im Bereich der Prophylaxe haben Sie gute Möglichkeiten, eigenständig in Ihrem Behandlungszimmer zu arbeiten; oftmals mit eigenem Bestellbuch und mit Ihren persönlichen Patienten. Manche Arbeitgeber beteiligen eine qualifizierte ZMP, ZMF oder DH am Praxisumsatz. Als Prophylaxeprofi können Sie sich auch selbstständig machen. Allerdings beschränkt sich die selbstständige Tätigkeit dann beispielsweise auf eine beratende Funktion oder eine Dozententätigkeit. In Deutschland darf man sich als Prophylaxeprofi nicht mit Prophylaxebehandlungen selbstständig machen. Das verbietet das Zahnheilkundegesetz. Dort steht, dass zur Ausübung der Zahnheilkunde eine Approbation als Zahnarzt notwendig ist. Dieser ist zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet und persönlich für die gesamte Behandlung dem Patienten gegenüber verantwortlich. Im Zahnheilkundegesetz ist auch verankert, dass approbierte Zahnärzte bestimmte Tätigkeiten an qualifiziertes Personal mit abgeschlossener Ausbildung delegieren können. Zahnheilkundegesetz und Delegationsrahmen geben Antwort auf die häufig gestellte Frage, wer was in der Praxis tun darf. Auf Basis dieser Regelungen legt der Zahnarzt den Einsatzrahmen für jede Mitarbeiterin individuell fest**.

Allgemein kann gesagt werden: Je höher die Qualifikation, desto mehr kann an die Mitarbeiterin delegiert werden.

  • Tab. 1: Überblick über die Aufstiegsfortbildungen im Bereich Prophylaxe.

  • Tab. 1: Überblick über die Aufstiegsfortbildungen im Bereich Prophylaxe.
Wer als Prophylaxeprofi arbeiten möchte, muss eine Aufstiegsfortbildung zur ZMP, ZMF oder DH absolvieren (Tab. 1). Die Voraussetzungen für die Teilnahme, die Inhalte der Fortbildung und der Prüfung ergeben sich aus der staatlich genehmigten Prüfungsordnung der jeweiligen Kammern. Wer einen detaillierten Überblick über die Lehrinhalte bekommen möchte, fordert diese Informationen bei der Kammer an oder orientiert sich anhand der Musterfortbildungsordnungen der Bundeszahnärztekammer. Bei einer so umfangreichen Investition an Zeit und Geld empfiehlt es sich, im Vorfeld eine Karrieresprechstunde zu besuchen. Es gibt viele Aspekte, die im Gespräch geklärt werden können.

Der Verdienst

  • Tab. 2 u. 3: Verdienstmöglichkeiten in Prophylaxe und Verwaltung.

  • Tab. 2 u. 3: Verdienstmöglichkeiten in Prophylaxe und Verwaltung.
Ein nicht unwesentlicher Punkt bei der Karriereplanung ist die Steigerung des eigenen Verdienstes. Das Gehalt gemäß Tarifvertrag richtet sich zum einen nach den Berufsjahren (nach Erwerb der jeweiligen Ausbildung gerechnet), zum anderen nach der Tätigkeitsgruppe (Tab. 2 u. 3). Der Verdienst steigt mit höherer Qualifikation. Für alle Mitarbeiterinnen, die nicht nach Tarif bezahlt werden bzw. in einem Bundesland ohne Tarifvertrag tätig sind, kann der Tarifvertrag zumindest eine Ahnung vermitteln, wie die Gehaltsentwicklung zur Qualifikation steht. Zu beachten ist: Das Gehalt einer ZFA in Hamburg wird sich höchstwahrscheinlich von dem der Kollegin in Bremen unterscheiden; ebenso ist ein Stadt-Land-Gefälle zu beobachten.

*Je drei weitere Berufsjahre mehr. Verdienst gemäß Tarifvertrag vom 9. Januar 2015 für Hamburg, Hessen, Westfalen-Lippe und das Saarland (Quelle: Vergütungstarifvertrag, Verband für medizinische Fachberufe e. V.). 

Dürfen Sie nicht-geschützte Berufsbezeichnungen tragen?

Wenn Sie nach Ihrer Berufsbezeichnung gefragt werden: nein. Wenn Sie nach Ihrer Tätigkeit gefragt werden: ja. Sie können beispielsweise ZAH sein und in der Praxis als Praxismanagerin tätig sein. Das dürfen Sie auch auf Ihr Namensschild oder als Bezeichnung im Brief unter Ihre Unterschrift setzen. Wie eine Praxis eine Mitarbeiterin nennt, ist nicht geregelt oder vorgeschrieben. Einzig auf Irreführung sollte verzichtet werden. Es ist nicht im Sinne der Patienten, wenn eine Mitarbeiterin auf dem Namensschild die Bezeichnung Prophylaxespezialistin trägt und in diesem Bereich keinerlei Ausbildung/Fortbildung genossen hat. Der Begriff Spezialistin impliziert Spezialwissen. Wenn ein Praxisinhaber gegenüber seinen Patienten von seiner Prophylaxespezialistin spricht und dabei seine ZMP, ZMF oder DH meint, ist dagegen nichts einzuwenden. Die Ansprache ist patientengerecht, denn der Patient kann mit den spezifischen Berufsbezeichnungen in der Regel noch viel weniger anfangen als so mancher Branchenkenner.

Was ist noch möglich? Der Blick über den Tellerrand

Grundsätzlich gilt, wenn Sie Freude an Ihrer Tätigkeit haben und je besser Sie qualifiziert sind, desto mehr Freiheit erlangen Sie. Auch über eine Teilzeitbeschäftigung können Sie dann ein gutes Einkommen erzielen. Die Teilzeitbeschäftigung ermöglicht Flexibilität, z. B. für die Familienplanung und die Pflege von Angehörigen. Sie können auch für mehrere Arbeitgeber tätig sein, gerade die Profis werden für Spezialfälle gerne engagiert. Das Argument der Überqualifikation wird Ihnen öfter begegnen. Fragen Sie sich immer, was der scheinbare Ratgeber wirklich will und welche Motivation er hat.

Wer ein Leben außerhalb der Praxis, aber noch im Bereich der „Zähne“ sucht, kann über eine Lehrtätigkeit oder Verwaltungslaufbahn nachdenken. Folgende Möglichkeiten bieten sich:

  • Berufsschule (in einigen Bundesländern möglich; starke Abweichungen je nach Schulabschluss und Bundesland)
  • Dozententätigkeit
  • Dentaldepots – Büro oder Außendienst
  • Ausschusstätigkeiten z. B. für Prüfungsausschüsse der Kammern
  • Krankenkasse
  • KZVen
  • ZÄKen
  • Privatverrechnungsstellen
  • Labore

Über die zukünftige Tätigkeit empfiehlt sich eine gründliche Recherche. Je nach Tätigkeit sind weiterführende Qualifikationsfortbildungen wie beispielsweise zur Fachwirtin oder Ökonomin hilfreich. Diese Ausbildungen werden in aller Regel für die Tätigkeit in einer Praxis eher selten benötigt.

Karriere – weiter geht es mit Mut

Das Planen einer Karriere hängt von den eigenen Wünschen, Zielen und der allgemeinen Lebensplanung ab. Wer viele Kinder haben möchte oder Angehörige pflegt, wird anders planen als jemand, der familiär nicht so stark eingebunden ist. Auch das Alter spielt eine gewisse Rolle. Aber dazu eine Anmerkung aus der Praxis: Für Qualifikationsfortbildungen ist es (fast) nie zu spät. Schließlich sichern Qualifikationen den Arbeitsplatz; zudem lohnt sich eine Fortbildung auch im fortgeschrittenen Alter: Wer noch rund 15 Jahre Berufsleben vor sich hat, tut gut daran, den letzten Berufsabschnitt mit Tätigkeiten auszufüllen, die Freude bereiten. Denn: Wer lange gegen seine Werte handelt, wird unglücklich und krank. Lernen Sie Ihre Werte kennen und treten Sie für sich ein: konsequent, wertschätzend, freundlich. Mit Ihrem Wissen um Ihre Wünsche und Ihre Werte finden Sie Lösungen für scheinbare Hindernisse – und damit sind Sie schon mitten im Karriereprozess.

 

*Alle Namen geändert, die Tätigkeitsprofile sind real.
** Näheres zu Zahnheilkundegesetz und Delegationsrahmen nachzulesen unter: www.zaek-hb.de Rubrik „Rechtliche Grundlagen“ (Zahnärztekammer Bremen).

Näheres zum Autor des Fachbeitrages: Rubina Ordemann

Bilder soweit nicht anders deklariert: Rubina Ordemann