Anzeige

Interview auf dem IDS-Messestand

CGM: Software für die digitale Zukunft der Zahnmedizin

Praxisverwaltungssoftware ist heute wichtiger denn je: Sie ist ein zentrales Tool für dentale Praxen und sie gestaltet die digitale Zukunft des Gesundheitswesens mit. Über ein schnelleres Verfahren für die Genehmigung von Heil- und Kostenplänen, das Heranführen von Patientinnen und Patienten an digitale Gesundheitsfunktionen, die elektronische Patientenakte (ePA) Version 2 und „grüne“ Aspekte der Digitalisierung sprachen wir mit Sabine Zude, Geschäftsführerin des Softwarespezialisten CompuGroup Medical (CGM) und Michaela Bicker, Leitung Vertriebsmarketing bei CGM.

Sabine Zude, Geschäftsführerin CGM Dentalsysteme GmbH und 
Michaela Bicker, Leitung Vertriebsmarketing CGM. K. Ude
Sabine Zude, Geschäftsführerin CGM Dentalsysteme GmbH und Michaela Bicker, Leitung Vertriebsmarketing CGM.
Sabine Zude, Geschäftsführerin CGM Dentalsysteme GmbH und Michaela Bicker, Leitung Vertriebsmarketing CGM.

Welche (Neu-)Produkte stehen im Fokus Ihrer IDS-Präsentation?

Sabine Zude: Unter dem Motto „Fit for Future“ steigt CGM voll auf die Digitalisierung ein: Zur dieser Produktrange zählt die Praxisverwaltungssoftware CGM Z1.Pro, in der die gesamte Telematikinfrastruktur bereits umgesetzt ist und in der wir gerade das PTV 5 Update ausrollen. Die CGM Z1.Pro steht auf der diesjährigen IDS im Fokus.

. C. Mastnak
.

Zudem zeigen wir auf der Messe unsere Apps: die neue CGM Z1.PRO-Anamnese-App und die CGM 3D-Patientenberater PRO App. Mit der Beratungsapp kann der Behandler oder die Behandlerin der Patientin oder dem Patienten auf dem iPad beispielsweise eine prothetische Versorgung zeigen, um diese zu besprechen.

Anzeige

Das gewünschte Bildmaterial wird angezeigt, man kann freie Texte einfügen oder auf Text-Konserven zugreifen. Wenn man „Zurück übergeben an den Desktop“ sagt, kann diese digitale Patientenakte dem Patienten direkt zugemailt werden. Wenn wir papiersparend unterwegs sind, was wir ja sind …

Im Zuge der Nachhaltigkeit?

Zude: Absolut! … dann ist dies eine schöne Sache. Dazu kommt: Demnächst sollen wir alle als Patientinnen und Patienten die ePA verpflichtend einsetzen. Daher ist es sinnvoll, jetzt alle über das iPad an die digitale Patientenakte heranzuführen, indem man über dieses Medium einen digitalen Anamnesebogen ausfüllen lässt oder die Informationen digital präsentiert.

Bleiben wir bei „Fit for Future“. Welche Vorteile bietet die Cloud-Software CGM XDENT für dentale Praxen? 

Zude: Mit dieser Cloud-Lösung zielen wir vor allem auf die Gruppe der Praxisgründer. Der Umfang von CGM XDENT ist im Moment noch etwas eingeschränkt. Deshalb fokussieren wir uns zunächst auf Praxisneugründungen, die sich noch nicht so stark mit Softwareanwendungen beschäftigt haben und am Anfang auch noch nicht die gesamten Module der Praxissoftware benötigen. 

Welche Vorteile die Cloud-Lösung bringt? Im Vergleich zur Desktop-Version ist der Anspruch an den Server geringer, weil alle Daten in der Cloud gespeichert werden.

Doch Achtung, wir brauchen trotzdem noch einen Server, denn wir sind nicht alleine auf der Welt! Die meisten Röntgensysteme beispielsweise besitzen noch keine Cloud-fähige Lösung. Das heißt, CGM XDENT benötigt eigentlich keinen Server mehr, andere Anwendungen, die die Praxis nutzt, aber sehr wohl. 

Der große Vorteil der Cloudlösung besteht darin, dass Updates automatisch im Hintergrund eingespielt werden können. Dieses System kann man zudem schneller updaten, da man jederzeit online auf den Rechner zugreifen kann. Anders als bei den typischen Desktop-Versionen, für die einmal im Quartal ein großes Update fällig ist, können hier schrittweise Updates durchgeführt werden.

Michaela Bicker: Auch hinsichtlich der Datensicherung bestehen Vorteile: Die Daten sind automatisch gedoppelt. Es müssen also keine Backups mehr erstellt werden.

Das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Zahnärzte (EBZ) ist seit dem 1. Januar 2023 Pflicht. Es ist als ein besonders nützliches Feature, das erkennbare Vorteile für die Praxis bringt, angekündigt worden. Das Featrue wurde als EBZ-Software-Modul für die CGM Z1.Pro Praxissoftware umgesetzt. Sind die Zahnarztpraxen nun tatsächlich begeistert?

Zude: Wir arbeiten gemeinsam mit dem Verband deutscher Softwarehersteller (VDDS), mit der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und mit dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV SV) mittlerweile seit 4 Jahren in diesem Projekt. Es war gut, dass wir alle Gruppen an einen Tisch bringen konnten. So gelang es, im Vorfeld Schwachstellen zu beheben. Wir haben das EBZ-Modul unseren Testpraxen ab dem 1. Juli 2022 zur Verfügung gestellt.

CGM war hiermit sehr früh am Start, andere Hersteller ein bisschen später. Viele Praxis haben seit dem 1. Juli mitgespielt und ich kann sagen, dass dies wirklich das erste Projekt in der Telematikinfrastruktur ist, das den Zahnärzten richtig Spaß macht.

Ich habe ausschließlich positives Feedback bekommen. Das ist die erste Anwendung, die wirklich von hohem Nutzen für die Zahnarztpraxis ist. 

Ude: Was muss bei der Einrichtung des EBZ beachtet werden?

Zude: Im Kontakt mit den Zahnarztpraxen zeigte sich, dass das Kommunikationssystem in der Telematikinfrastruktur (KIM) nicht bei allen wirklich funktionsfähig vorhanden war. Das ist aber Voraussetzung. Um zusätzlich bei der Einführung zu unterstützen, haben wir Videos erstellt, die die ganze Prozesskette von A bis Z beschreiben. 

Weshalb empfinden Zahnärztinnen und Zahnärzte das EBZ als so nützlich in der täglichen Praxis?

Zude: Es ist tatsächlich der Fall, dass Behandlungspläne teilweise innerhalb von Minuten genehmigt werden. Manchmal dauert die Rückmeldung einen halben oder einen Tag.

Für die Praxis ist das sehr positiv, weil die Patientenbindung dadurch verbessert wird. Die Genehmigung ist so schnell da, dass man den Patienten gut bei der Stange halten und sagen kann: Hey, der Plan ist genehmigt, lassen Sie uns einen Termin machen! Damit sind alle zufrieden.

Bicker: Ein Aachener Zahnarzt, der an der Pilotierung von CGM teilgenommen hatte, sagte mir, dass Genehmigungen für Heil- und Kostenpläne teils eintrafen, bevor Patientinnen und Patienten überhaupt den Behandlungsstuhl verlassen hatten.

Ich nehme an, eine KI-basierte Automatisierung beschleunigt das Verfahren? 

Zude: Genau – und deswegen besteht auch diese Win-Win-Situation für alle Beteiligten: Die Krankenkassen sparen immense Personalkosten, da über 80% der Pläne elektronisch genehmigt werden können, und die Praxen haben eben auch viele Vorteile und weniger Aufwand als bisher.

Ude: Sie haben aktuell eine elektronische Dokumentenverwaltung entwickelt. Inwiefern unterstützt diese eDokumentenverwaltung in CGM Z1 und CGM Z1.PRO die dentale Praxis?

Zude: Im Zuge des gerade beschriebenen elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren haben wir eine digitale Dokumentenverwaltung entwickelt, da uns beim Testen auffiel, dass man Gefahr läuft, den Überblick zu verlieren, wenn sich die KIM-Nachrichten im Posteingang häufen. Man muss sich das so vorstellen wie bei einem Outlook-Postfach. Deswegen haben wir ein Modul entwickelt, welches alle Nachrichten, die über KIM ankommen, strukturiert.

Damit können wir z.B. suchen, welche E-Rezepte oder welche Pläne verschickt worden sind und welchen Status Heil- und Kostenpläne haben – genehmigt oder noch offen? Diese strukturierte Dokumentenverwaltung stellen wir unseren Kunden kostenfrei zur Verfügung.

Sie haben die elektronische Patientenakte, kurz ePA, eingangs schon erwähnt. Nun möchte ich gerne darauf zurückkommen. Derzeit ist die ePA in den Nachrichten wieder sehr präsent. Es wird sozusagen ein neuer Anlauf genommen: Ende 2024 soll die ePA laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach per Opt-out-Verfahren verbindlich eingeführt werden. Das heißt jeder Patient bekommt seine Akte zur Verfügung gestellt und muss aktiv widersprechen, wenn er dies nicht möchte. Damit soll die Einführung der Patientenakte beschleunigt werden, denn bislang wird sie von weniger als einem Prozent der Bevölkerung genutzt und die meisten (zahn-)ärztliche Praxen sind wohl nicht in der Lage, die ePA zu befüllen. Ich habe das im Selbstversuch getestet und meine ePA ist leider noch gähnend leer … Nun meine Frage: Ist die ePA in der aktuellen Version der CGM Z1.Pro Praxissoftware bereits standardmäßig integriert? 

Zude: Dann erstmal Glückwunsch, dass Sie bereits eine ePA haben. Das Problem ist ja, dass die meisten Patienten gar nicht wissen, dass es die ePA gibt. Nur wenige Krankenkassen informieren über die ePA, und dann ist es auch teilweise sehr schwierig, wie ich gehört habe, die ePA zu aktivieren.

Wir waren verpflichtet die ePA in unserer Praxisverwaltungssoftware einzuführen, aufgrund der Eignungsfeststellungskriterien der KZBV. Sie verpflichten die Hersteller von Praxisverwaltungssoftware zur Umsetzung, auch wenn nur ein Prozent der Patienten die ePA nutzen. Diese Pflicht ist bereits seit 2 Jahren erledigt, und zwar in der Version 1.

Gerade ist die ePA Stufe 2 im Rollout. Dafür benötigen die Praxen das Konnektor-Update DTV 5. In dieser zweiten Stufe gibt es jetzt den ersten Mehrwert für Patientinnen und Patienten in der Zahnarztpraxis, weil mit dieser Version das neue elektronische Zahnarzt-Bonusheft in der ePA gespeichert werden kann.

Es macht aus meiner Sicht durchaus Sinn, dieses Bonusheft zu digitalisieren. Der nächste Schritt wäre, die Daten direkt an die Krankenkasse zu übermitteln. So weit sind wir heute aber noch nicht. Nichtsdestotrotz ist das eine neue Funktion in der ePA Version 2, die den Kunden mit CGM Z1 und Z1.Pro Software zur Verfügung gestellt wird. 

Das Bonusheft steht also am Anfang. Welche weiteren Daten kann man derzeit in die ePA speichern?

Zude: Also, rein theoretisch kann der Patient sagen: lieber Zahnarzt, liebe Zahnärztin, ich möchte gerne alle an mir durchgeführten Behandlungen in der ePA speichern. Bitte auch das jüngste Röntgenbild. Das geht.

Können Röntgenbilder und Dokumentationen direkt aus den Praxisverwaltungssystemen in die ePA eingespeist werden? Oder müssen hierfür eigens Dokumentationen angelegt werden, die speicherbar sind? 

Zude: Sowohl als ach: Man kann aus dem Praxisverwaltungssystem heraus direkt Daten in die ePA exportieren oder PDF-Dokumente dort ablegen. Im Moment macht es mehr Sinn, Daten als PDFs abzuspeichern, weil strukturierte Daten aus der Praxisverwaltungssoftware noch nicht aus der ePA herausgelesen werden können. Man kann frei wählen, ob man PDFs aus der Praxisverwaltungssoftware nehmen und in der ePA speichern möchte oder aus dem Archiv oder auf Dokumenten oder Briefen zugreifen möchte.

Klären Sie Zahnarztpraxen verstärkt über die Möglichkeiten der ePA auf?

Zude: Aus meiner Sicht besteht der wichtigste Schritt darin, dass die Krankenkassen aufklären. Weil im Moment nur die Patienten, die sich selbst informieren, wie Sie das getan haben, wissen, wozu die elektronische Patientenakte gut ist.

Welche Vorteile der Patient davon hat. Die meisten Krankenkassen haben ihre Patientinnen und Patienten noch nicht oder ungenügend informiert, obwohl es ihre Aufgabe ist. So wie ich die Politik verstanden habe, soll in dieser Hinsicht nun mehr passieren. 

Unser Job ist – und das machen wir mit jedem Update – über neue Funktionen wie die Version 2 der ePA-Software zu informieren. Dieses Update unterstützt auch das so genannte granulare Berechtigungskonzept.

Darüber kann der Patient beispielsweise entscheiden, welche Dokumente anderer Ärzte der Zahnarzt einsehen darf. Für wie lange er das darf und ob das Herunterladen erlaubt ist.

Stichwort „die grüne Praxis“. Sie haben das Qualitätssiegel DIE GRÜNE PRAXIS mit ins Leben gerufen, um Nachhaltigkeit in dentalen Praxen zu fördern. Wie kam es dazu?

Zude: Als Softwarehersteller stellen wir grüne Produkte zur Verfügung, um die Praxis dahingehend zu unterstützen, dass sie resourcensparend arbeitet. Nehmen wir das Beispiel Praxisarchiv. Alles, was früher zum Zweck der Archivierung ausgedruckt werden musste, kann heute im Hintergrund in einer PDF-Datei abgespeichert werden, damit man in dem sogenannten digitalen Archiv nicht nur die Röntgenbilder sieht, die Patientenfotos, sondern auch alles das, was man sonst in einer Karteikarte hat, einen Kostenplan oder den Schriftverkehr.

Alles wird im Praxisarchiv gespeichert und digital bearbeitet, sodass jederzeit ohne langes Suchen auf Informationen zugegriffen werden kann. Für uns zählen Module oder Produkte, die Praxis unterstützen, digital und ressourcensparend zu arbeiten, auch zu den grünen Produkten.

Deswegen haben wir uns diesem Konzept angeschlossen, das ich übrigens für eine ganz, ganz tolle Idee halte, und das unglaublich gut ankommt. Gerade jüngere Praxen interessieren sich sehr für den Umweltschutz.

Auf der IDS 2023 ist Nachhaltigkeit ein großes Thema!

. C. Mastnak
.

Bicker: Ja. Wobei für CMG Nachhaltigkeit auch schon früher ein wichtiges Anliegen war. Wir haben schon immer die papierlose Praxis propagiert.

Man muss einfach zugeben, dass generell gesehen viel zu lange Raubbau an der Natur betrieben wurde und wir jetzt auf einer Eisscholle sitzen, die jeden Moment kippen kann. Um das zu verhindern, ist jede und jeder Einzelne gefragt!

Vielen Dank für das Interview!

Bildquellen sofern nicht anders deklariert: Unternehmen, Quelle oder Autor/-in des Artikels

Kommentare

Keine Kommentare.

Anzeige