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Ab 1. Januar 2020

Höhere Preise für zahntechnische Leistungen um 3%

Der GKV-Spitzenverband und der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) haben sich auf eine Fortschreibung der Preise für zahntechnische Leistungen ab 2020 geeinigt.

Placeholder – News shutterstock

Zum 1. Januar 2020 erhöhen sich die bundeseinheitlichen durchschnittlichen Preise für die Regelversorgung im befundbezogenen Festzuschuss-System beim Zahnersatz um 3%.

Nach § 57 Abs. 2 SGB V vereinbaren der GKV-Spitzenverband und der Verband der Zahntechniker-Innungen die Veränderung der bundeseinheitlichen durchschnittlichen Preise bei den zahntechnischen Leistungen in der Regelversorgung bei befundbezogenen Festzuschüssen.

Über die Vereinbarung informieren die Vertragspartner den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), der jeweils bis zum 30. November eines Kalenderjahres die Befunde, die zugeordneten Regelversorgungen sowie die Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge im Bundesanzeiger bekannt macht.

Quelle:
GKV-Spitzenverband
Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI)

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