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Voraussetzung: eine gründliche Vorarbeit

Der Weg in die Selbstständigkeit als ZMV oder PM

Den Traum, selbstständig zu sein bzw. frei zu arbeiten, träumen viele Arbeitnehmer. Verspricht er doch vor allem berufliche Unabhängigkeit, Selbstverwirklichung und finanzielle Ungebundenheit. Auch für bisher Angestellte im Bereich ZMV (zahnmedizinische Verwaltungsassistenz) und PM (Praxismanagement) kann dieser Traum der (Teil-)Selbstständigkeit Wirklichkeit werden, denn die Nachfrage nach „freien“ zahnmedizinischen Verwaltungsprofis ist seitens der Zahnärzteschaft da.

. Stockpics/AdobeStock (modifiziert)
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Aufgrund des Fachkräftemangels im Gesundheitssektor greifen mittlerweile viele Praxisinhaber auf Unternehmensexterne Fachkräfte zurück und nehmen dabei umfangreiche Dienstleistungspakete in Anspruch: Selbstständige ZMVs und PMs erbringen Abrechnungsdienstleistungen (Liquidationen), erstellen Hygiene-, Qualitäts- oder Marketingkonzepte, schulen Mitarbeiter in der Patientenkommunikation oder geben Tipps im Umgang mit kostenerstattenden Stellen. Vor diesem Hintergrund stellt sich für viele angestellte ZMVs oder PMs die Frage, ob sie den Schritt in die (Teil-)Selbstständigkeit wagen sollen. Denn damit eröffnen sich neue, wirtschaftlich lukrative Perspektiven: Schließlich arbeitet man folglich für das eigene Portemonnaie.

Dieser Schritt erfordert „nur“ eine gewisse Portion Mut, denn jeder, der volljährig ist, kann sich selbstständig machen. Grundsätzlich reicht für den Start meist eine Gewerbeanmeldung aus.

Diese ist kostengünstig und wird (meist) online bei der zuständigen Gemeinde beantragt. Allerdings ist nicht immer eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Das gilt insbesondere dann, wenn überwiegend beratende Tätigkeiten erbracht werden, d.h., wenn ein Abrechnungs-Coaching oder ein Kommunikations-Workshop für Zahnarztpraxen angeboten werden.

Hier reicht dann mitunter die Meldung an das Finanzamt bezüglich einer „freiberuflichen“ Tätigkeit aus. Die Grenzen sind jedoch fließend, eine fachkundige Beratung ist daher – vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit – sinnvoll. Dieser Punkt macht eines klar: Für eine erfolgreiche Selbstständigkeit ist die richtige Planung wichtig.

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Vom Businessplan über die Finanzierung bis hin zu Genehmigungen und Versicherungen. Das alles ist kein Hexenwerk, muss jedoch genau überlegt werden.

Der Schritt in die Selbstständigkeit muss gründlich überlegt und geplant werden

Wenn Sie an einer unternehmerischen Tätigkeit interessiert sind, sollten Sie für sich zunächst klären, ob Sie sich vollständig oder nur teilweise (im Nebenerwerb) „selbstständig machen“ wollen: beides ist grundsätzlich möglich. Der Vorteil einer ausschließlichen Unternehmertätigkeit liegt auf der Hand. Sie konzentrieren sich auf das Wesentliche, können gleich ordentlich verdienen und erhalten leichter staatliche Förderungen (wie z.B. den Existenzgründerzuschuss).

Zu bedenken sind jedoch die hohen finanziellen Belastungen, denn Sie müssen von Beginn an Fixkosten, beispielsweise für ihre Altersvorsorge oder die Krankenversicherung, selbst tragen. Zudem kann die Neukundengewinnung schwierig sein. Ein gutes Marketingkonzept, gemeinsam mit einem Vertriebsprofi erarbeitet, kann die Sache allerdings erheblich vereinfachen.

Vorsichtige Gründungswillige ziehen daher (zunächst) eine Teil-Selbstständigkeit in Betracht: Ungefähr die Hälfte der persönlichen Arbeitszeit wird dem eigenen Gründungsprojekt gewidmet und in Teilzeit wird – wie bisher – dem Job als angestellte Praxismitarbeiterin nachgegangen. Damit lassen sich die Kosten für die Lebenshaltung und die soziale Absicherung leichter decken. Zudem hat diese Maßnahme auch einen gewissen Charme: Da hier nicht der Zwang besteht, „sofort“ Geld verdienen zu müssen, bleibt der Kopf frei für die so wichtige und gewissenhafte Gründungsplanung.

In dieser Planungsphase ist zunächst der eigene Tätigkeitsbereich zu klären: Womit soll Geld verdient werden? Ist man mit Leidenschaft ein Abrechnungsprofi, arbeitet man lieber mit Menschen und berät hinsichtlich der Prozessoptimierung oder gibt man gern sein Fachwissen hinsichtlich der Kommunikation mit „schwierigen“ Patienten weiter? Darauf aufbauend sind weitere Überlegungen anzustellen:

  • Wie und wo komme ich an Auftraggeber und Kunden? Wie wichtig ist Marketing und welche Maßnahmen bringen Auftraggeber?
  • Welchen Stundensatz soll ich für meine Arbeitsleistung nehmen? Welcher Betrag ist angemessen und wirtschaftlich erforderlich?
  • Wie vermeide ich das Damokles-Schwert „Scheinselbstständigkeit“?

Dieser gedanklichen Vorarbeit ist Aufmerksamkeit zu schenken. Sollten sich hier Unsicherheiten ergeben, empfiehlt sich ein Business-Coaching mit einem Berater, der auf Existenzgründungen im zahnmedizinischen Bereich spezialisiert ist. Und nicht zuletzt gilt zu beachten, dass das Finanzamt ein wirkmächtiger Akteur für einen Selbstständigen ist, denn Umsatz ist nicht gleich Gewinn.

Am Jahresende greift Vater Staat auf den wirtschaftlichen Verdienst des Unternehmers zu. Damit es nicht zu unangenehmen Überraschungen kommt, sollte daher ein gewisser Teil der Einnahmen (ca. ein Viertel bzw. ein Drittel) als Steuerrücklage zur Seite gelegt werden.

Etwaige Steuernachzahlungen lassen sich somit in der Regel problemlos schultern. Apropos Finanzamt: Damit die Steuerlast nicht zu hoch wird, bestehen zahlreiche Möglichkeiten, wirksam und steuermindernd Ausgaben geltend zu machen. Eigene Fortbildungskosten, Kosten für die IT- und Hardware-Ausstattung oder Leasinggebühren für ein geschäftlich genutztes Auto sind nur einige Beispiele dafür, wie sich die drohende Steuerlast legal minimieren lässt.

Die Chancen der wirtschaftlichen Freiheit sind für ZMVs und PMs derzeit so gut wie nie: Die Corona-Pandemie hat insbesondere für Abrechnungspersonal neue Wege aufgezeigt. Arbeiten von zuhause aus, am eigenen Küchentisch, ist gerade bei verwaltenden, organisatorischen und managementorientierten Tätigkeiten gut möglich. Warum nicht auch im Rahmen eines eigenen Unternehmens?

Professionelle Unterstützung in Workshops oder Online-Trainings

Voraussetzung für ein erfolgreiches Gründungsprojekt ist allerdings eine sorgfältige und gewissenhafte Planung, die mit professioneller Hilfe leichter fällt. Hierzu gibt es verschiedene Unterstützungsangebote: So bietet der Inhaber von BiMaCon, Dr. Marc Elstner, verschiedene Workshop-Formate an, bei denen die wichtigsten Fragen rund um das Thema „Selbstständigkeit für ZMV und PM“ ausführlich geklärt werden. 

Die nächsten Workshop-Termine sind am 8. Oktober 2022 bei der „Europäischen Akademie für zahnärztliche Fort- und Weiterbildung“ in Nürnberg.

Wer digital von zuhause auf die Infos zugreifen möchte, hat die Chance, an Online-Trainings von BiMaCon teilzunehmen, die jeweils mittwochs an folgenden Terminen stattfinden:

  • 14.09.2022 (13:30 bis 18:30 Uhr)
  • 23.11.2022 (10:00 bis 15:00 Uhr)

Die Teilnehmeranzahl ist begrenzt.

Anmeldung über E-Mail: info@bimacon.eu

Übrigens: Mit der Seminargebühr lassen sich auch gleich Steuern sparen. Das finanzielle Investment kann im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht werden.

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