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S+ Allgemeine Abrechnung

Digitale Leistungen in einer dentalen Welt

Digitale Herstellungsprozesse sind in der Dentalbranche etabliert und werden immer umfangreicher eingesetzt. Chairside-begleitend, laborseitig oder industriell – die Auswahl der angewendeten Möglichkeiten ist groß. Aber wer macht was und wie wird es abgerechnet?

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Intraorale Scansysteme oder Laborscanner? „Kompakte“ Systeme (z.B. Cerec®) oder Laborfertigung? Nur „scannen“ oder auch konstruieren und fertigen?

Einkauf von Teilleistungen oder Halbfertigteilen? Die möglichen Varianten sind sehr umfassend und können in einem vorhandenen System in der Regel an die jeweiligen Ansprüche angepasst werden. Hierbei ergibt sich immer die folgende Prozesskette:

1. Digitalisieren
2. Konstuieren
3. Fertigstellen
4. Nacharbeiten

Selbst das Überführen von analogen Leistungen (z.B. Abformungen) in die digitalen Prozesse ist heute üblich. Letztlich stellt sich immer nur eine Frage: Wer macht was und wie wird es abgerechnet? Der lineare Herstellungsprozess von Zahnersatz ist nicht auf digitale Herstellungsprozesse übertragbar, da sich die Fertigungsprozesse im digitalen Umfeld von den konventionellen Verfahren unterscheiden. Die Endprodukte sind zwar gleich – aber der Weg dahin ist individuell zu betrachten.

Welche Systeme und Verfahren sind heute möglich?

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3D-Druck und CAD/CAM-Fräsen sind 2 gebräuchliche Fertigungsverfahren, die in Dentallaboren und Zahnarztpraxen eingesetzt werden, um dreidimensionale Objekte herzustellen. Nachfolgend die wichtigsten Unterschiede zwischen beiden Verfahren:

3D-Druck CAD/CAM-Fräsen
Funktionsweise Objektaufbau erfolgt schichtweise, indem Material (z.B. Kunststoff, Metallpulver, Keramik) schichtweise abgelagert oder gehärtet wird – basierend auf einem digitalen 3D-Modell. Beim CAD/CAM-Fräsen wird das Objekt aus einem festen Materialblock herausgefräst. Hier wird ein CNC-gesteuerter Fräskopf verwendet, um das Material abzutragen und das gewünschte Objekt zu formen.
Materialien 3D-Druckverfahren können eine Vielzahl von Materialien verwenden, einschließlich Kunststoffen, Metallen, Keramik und Harzen. Feste Materialien, wie Metalle, Kunststoffe und andere Werkstoffe (z.B. Zirkon), die mit einem Fräser bearbeitet werden können.
Genauigkeit und Auflösung Die Genauigkeit hängt von Faktoren wie Drucktechnologie, Druckeinstellungen und Material ab. In der Regel können moderne 3D-Drucker sehr exakt arbeiten. CAD/CAM-Fräsen kann sehr präzise sein, insbesondere bei hochwertigen Maschinen und sorgfältiger Programmierung.
Oberflächenfinish Die Oberfläche kann, je nach Drucktechnik, eine raue Textur aufweisen und erfordert dann nachträgliche Bearbeitungsschritte. Meist glattes Oberflächenfinish, insbesondere wenn hochwertige Fräswerkzeuge verwendet werden.
Komplexität der Geometrie Herstellung sehr komplexer Geometrien ist möglich, einschließlich Hohlräumen und innenliegender Strukturen, die mit anderen Verfahren schwer herstellbar sind (z.B. Modelldruck). Komplexe innere Strukturen oder Hohlräume herzustellen, ist noch schwierig. Eine Verbesserung der diesbezüglichen Frässtrategien und der Materialien (z.B. Multilayer, Hochleistungspolymere usw.) ist jedoch zu erkennen.
Materialverschwendung 3D-Druck kann sehr materialsparend sein, da nur das Material verwendet wird, das tatsächlich für das Modell benötigt wird. Bei der Fräsbearbeitung gibt es oft mehr Materialabfall, da das Objekt aus einem festen Block herausgefräst wird.
Geschwindigkeit 3D-Druck ist in der Regel langsamer als die meisten Fräsprozesse, insbesondere bei komplexen Modellen mit hoher Auflösung. CAD/CAM-Fräsen kann, je nach Komplexität und Größe des Teils, schneller sein als 3D-Druck.

Insgesamt sind sowohl 3D-Druck als auch CAD/CAM-Fräsen zu wichtigen Fertigungstechnologien geworden, die je nach Anwendung, Materialanforderungen und gewünschter Genauigkeit ausgewählt werden. Oft werden sie auch in Kombination eingesetzt, um die Vorteile beider Techniken zu nutzen. Durch die Aufteilung von Leistungen (Zahnarzt/-ärztin – Dentallabor – ggf. Fräszentrum) und die unterschiedlichen erbrachten Teilleistungen ist eine genaue Betrachtung in der späteren Abrechnung zwingend notwendig.

„Lasermelting“ ist ein Begriff aus dem Bereich 3D-Druck, genauer gesagt aus dem Bereich des metallischen 3D-Drucks. Es handelt sich um ein additives Fertigungsverfahren, bei dem ein Laserstrahl verwendet wird, um Metallpulver schichtweise zu schmelzen und so ein dreidimensionales Objekt zu erzeugen. Durch die Verwendung von Lasertechnologie ist es möglich, sehr präzise und komplexe geometrische Formen herzustellen.

„Lasermelting“ ist eine spezifische Form des metallischen 3D-Drucks. Es gibt auch andere Verfahren, wie beispielsweise „Selective Laser Sintering (SLS) “, bei dem Metallpulver nicht vollständig geschmolzen, sondern nur gesintert wird. Jedes Verfahren hat seine eigenen Vor- und Nachteile, je nach den spezifischen Anforderungen der Anwendung.

Auf dem Gebiet der Weiterentwicklung technischer Verfahren darf aber nicht nur der zahntechnische Bereich betrachtet werden, sondern es muss auch die Entwicklung in der Zahnmedizin verfolgt werden. Welche Auswirkungen hätte es auf die Abrechnung im zahntechnischen Labor, wenn zukünftig Teilschritte seitens der Zahnarztpraxis erfolgen würden?

Auch das Einbinden von externen Dienstleistern muss schon am Anfang einer Planung berücksichtigt werden, da dieses in der Regel weitere Leistungen im Dentallabor nach sich zieht. Wie würden sich z.B. die Rechnungen verändern, wenn digitale Leistungen unterschiedlich erbracht würden? 

Beispiel: GKV-Patient; Abformung: intraoraler Scan (Datenübergabe USB-Stick); Auftrag: keramisch verblendete Zirkonkrone 16; Praxisleistung: GOZ; Herstellung: gewerbliches Dentallabor.

BEL BEB Menge
9330 2 Versand
0xxx* 2 3D-Modelle
0xxx* 1 3D-Modell, Artikulatorfixierung
Mat. 2 3D-Modell, Material
2xxx* 1 CAD/CAM-Krone, vollständig verblendet
2612 1 Mehrflächige Verblendung aus Keramik
0732 1 Desinfektion
Mat. 1 Zirkon

* neu erstellte Leistung

Wie könnte das Dentallabor reagieren, wenn die Zahnarztpraxis einen Teil der Leistungen selbst erbringt? Wie flexibel ist diese Abrechnung dann? Was würde sich an der Abrechnung ändern, wenn die Zahnarztpraxis die Präparationsgrenze selbst festlegt, den Stumpf virtuell ausblockt und die Modelle designt?

Beispiel: GKV-Patient; Abformung: intraoraler Scan (Datenübergabe USB-Stick); Auftrag: keramisch verblendete Zirkonkrone 16; Praxisleistung: GOZ (Zahnarzt legt die Konstruktionsgrenze fest; Zahn 16 wird digital ausgeblockt, OK/UK-Modell designt); Herstellung: gewerbliches Dentallabor.

BEL BEB Menge
9330 2 Versand
0xxx* 2 3D-Datenimport, Kontrolle von angelieferten Scandaten
0xxx* 1 3D-Auftragsanlage
0xxx* 2 3D-Baujob platzieren
0xxx* 2 3D-Modell, Datenimport in Drucker
chairside** 2 3D-Modell, Design
0xxx* 2 3D-Modell, gedruckt
0xxx* 1 3D-Modell, Artikulatorfixierung
Mat. 2 3D-Modell, Material
0xxx* 1 CAD/CAM Auftragsanlage
chairside** 1 CAD/CAM Präparationsgrenze mit Software markieren
chairside** 1 CAD/CAM Zahn vermessen/ausblocken
2xxx* 1 CAD/CAM Seitenzahnkrone vollständig verblendet konstruieren
0xxx* 1 CAD/CAM digitaler Datenversand
2xxx* 1 CAD/CAM fräsen/schleifen
2xxx* 2 CAD/CAM-Seitenzahnkrone vollständig verblendet
2612 1 Mehrflächige Verblendung aus Keramik
2922 1 Krone/Inlay/Brückenglied aufpassen
2951 1 Individuell charakterisieren, Keramik
0732 1 Desinfektion
Mat. 1 Zirkon

* neu erstellte Leistung
** chairside (in der Praxis vom Behandler erbrachte und abgerechnete BEB-Leistung)

In diesen beiden Beispielen wird deutlich, wie wichtig eine detaillierte Abrechnung sein kann und welche Vorteile sich daraus in Bezug auf die erreichte Flexibilität ergeben können. Sie lassen sich auf alle digital gefertigten Sonderanfertigungen übertragen, entsprechende Abrechnungen müssen aber nicht grundsätzlich bei jedem Kunden/jeder Kundin erstellt werden. Zum Beispiel kann ein „Bestandskunde“ seine „gewohnte“ Rechnung weiterhin wie bisher bekommen.

Durch das Anwenden von Leistungsketten (Jumbos/Komplexe usw.) hält sich auch der administrative Aufwand in Grenzen. Ein weiteres Problem ist die langfristige digitale Strategie im eigenen Unternehmen.

Was wird zurzeit gefertigt und wie werden wir in der Zukunft digitale Leistungen anbieten, erstellen und abrechnen? Hierbei ist der „Chairside-Bereich“ in den Zahnarztpraxen nicht zu unterschätzen!

Allgemeine Kostensteigerungen und die Budgetierung im Speziellen sorgen auch in den Zahnarztpraxen für einen erhöhten Kostendruck. Wissen wir, was unsere Kundinnen und Kunden in den nächsten 12 bis 24 Monaten im digitalen Bereich planen?

Analyse der Herstellungsprozesse

Zahntechnische Labore sind im digitalen Bereich überwiegend sehr gut aufgestellt und technisch erfahren. Nahezu (fast) alles lässt sich digital anfertigen. Externe digitale Fertigungszentren decken ab, was nicht selbst gefertigt werden kann.

Aber wie würde ein Labor reagieren, wenn der Zahnarzt/die Zahnärztin in 2 Stunden einen Kostenvoranschlag über eine digital hergestellte Totalprothese haben möchte? Oder der Kunde bzw. die Kundin möchte eine Kostenschätzung für digitale laborseitige CMD-Therapieschienen, verteilt auf 6 Patiententermine. Vielleicht schickt der Kunde/die Kundin aber auch digitale Patientenfotos und einen intraoralen Scan und möchte ein virtuelles Wax-up mit einer anschließenden Mock-up-Schiene auf einem gedruckten Modell.

Im besten Fall wären wir vorbereitet … Im schlechtesten Fall müssten wir die geplante Arbeit ablehnen, weil wir den digitalen Workflow nicht erstellt und die passenden CAD/CAM- und 3D-Leistungen nicht angelegt und kalkuliert haben. Hierzu müssen wir unsere eigenen digitalen Herstellungsprozesse analysieren, die fehlenden BEB-Leistungen erstellen und betriebswirtschaftlich kalkulieren.

Dabei empfiehlt es sich, immer die 3 Kernpunkte (Digitalisieren – Konstruieren – Fertigstellen) zu berücksichtigen. Darauf aufbauend werden die passenden BEB-Leistungen erstellt. Hierbei sollte sehr detailliert vorgegangen werden.

Beispiel: gedruckte Modelle (Gegenkiefer- + Arbeitsmodell). Hier sollte man sich folgende Fragen stellen:
  • Handelt es sich um ganze Modelle oder „halbe Modelle“?
  • Sind die Stümpfe fest oder herausnehmbar?
  • Werden separate Kontrollstümpfe gedruckt?
  • Sind die Modelle innen hohl oder komplett aus Kunststoff (Materialverbrauch)?
  • Werden die Modelle gesockelt?
  • Verfügen die Modelle über ein Quickarti-System?
  • Wird an den Modellen ein individueller Artikulator gedruckt?
  • Werden die Modelle im Labor designt und gedruckt oder werden sie designt und eingekauft?
  • Erzeugt der 3D-Drucker einen speziellen Arbeitsaufwand an den Modellen (z.B. Supportmasse entfernen)?
  • Welchen Aufwand haben wir bei Spezialmodellen (Implantatmodellen)?

Allein im Bereich der gedruckten Modelle ergibt sich eine Vielzahl von Fragen, die vor der Erstellung geeigneter BEB-Leistungen beantwortet werden müssen. Nicht zu empfehlen ist die alleinige preisliche Anpassung einer Standardposition.

Digitale Prozesse sind etabliert und werden in einer sehr hohen Qualität erbracht. Das Problem ist, dass die (Ursprungs-)BEB keine digitalen Leistungen enthält. Ebenfalls müssen bereits angelegte BEB-CAD/CAM-Leistungen dahingehend überprüft werden, ob die Leistung noch dem zeitlichen Aufwand entspricht.

Beispielsweise ist der Zeitaufwand für das virtuelle Positionieren einer Krone in einem einfarbigen Zirkonblock niedriger zu bewerten, als wenn die Krone in einen Zirkonblock mit Farbverlauf eingepasst werden muss. Es wäre unwirtschaftlich zu sagen: „Das ist in der Kronenleistung schon enthalten.“

Preisgestaltung neuer BEB-CAD/CAM-Leistungen

Neue Prozesse erfordern neue Positionen und somit auch individuelle Preise. Die Preisgestaltung der (neuen) BEB-CAD/CAM-Leistungen entsteht über die Zuschlagskalkulation mit folgendem Rechenweg:

Planzeit in Minuten

+ ca. 25% Rüst- und Verteilzeit
x Kosten-Stunden/-Minutensatz
= Herstellungskosten

Herstellungskosten
+ ggf. Materialkosten
+ % (5–25) Risikozuschlag
+ % (5–35) Gewinnzuschlag
= Gesamtpreis

Achten Sie darauf, dass Sie einen aktuellen Kosten-Stunden/-Minutensatz ermittelt haben, und erstellen Sie für die neuen Leistungen individuelle und realistische Planzeiten. Bei der Festlegung geeigneter CAD/CAM- und 3D-Leistungen lohnt es sich, detailliert vorzugehen, um später eine maximale Flexibilität in den Kostenvoranschlägen und Rechnungen zu erzeugen.

Gleichzeitig zeigt eine detaillierte Abrechnung auch den Herstellungsprozess (MDR) sehr differenziert und transparent. Bestandskunden und -kundinnen können, wenn gewünscht, wie gewohnt abgerechnet werden.

Aber lohnt es sich überhaupt, Leistungen zu erstellen, obwohl man die Leistung noch gar nicht erbringt? Definitiv! Denn wenn wir erst einmal „schnell“ einen oder mehrere Kostenvoranschläge schreiben müssen, fehlt uns die Zeit, die Prozesse zu analysieren, Leistungen zu erstellen und eine fundierte Kalkulation zu erzeugen.

Digitale Leistungen im BEL II

Innerhalb des BEL II sind wir an die Leistungsbeschreibungen der jeweiligen Abrechnungsposition gebunden. Ist in einer Leistung der Herstellungsprozess beschrieben, so ist dieser Prozess verpflichtend!

Beispiel: BEL II – 021 1 Individueller Löffel*  
Erläuterung zum Leistungsinhalt Erläuterungen zur Abrechnung
Individueller Abdrucklöffel aus Kunststoff für vollbezahnten oder teilbezahnten oder zahnlosen Kiefer, wenn eine Funktionsabformung nicht notwendig oder möglich ist. Das Doppelabdruckverfahren mit einem Konfektionslöffel erfüllt nicht den Leistungsinhalt.

*Quelle: „BEL II – 2014 Bundeseinheitliches Verzeichnis der abrechnungsfähigen zahntechnischen Leistungen“

In dieser Leistung ist zwar das zu verwendende Material beschrieben, nicht aber der Herstellungsprozess. D.h. der individuelle Löffel kann auch 3D-gedruckt oder gefräst werden. Anders sieht es bei folgender BEL-II-Leistung aus:

Beispiel: BEL II – Krone für vestibuläre Verblendung*
Erläuterung zum Leistungsinhalt Erläuterungen zur Abrechnung
Gegossene Krone aus Metall, für vestibuläre Verblendung mit Kunststoff, Komposit oder Keramik unter Verwendung eines Mittelwertartikulators.
Pin setzen, je Segment, auch im Bereich des Kieferkammes und des an die Versorgung angrenzenden Zahnes.
Sägeschnitt, Segment beschleifen und vorbereiten.
Präparationsgrenze darstellen, ggf. ausblocken, versiegeln oder lackieren. Ggf. Einzelstumpf aus Superhartgips oder aus Kunststoff, Frässtumpf, Stumpf für reponierte Elemente einschließlich Reponieren.
Vorlötung, unterschiedliche Metalle.
Lötung, einfach.
Lötung, aufwendig bei Vorlötung oder besonderer Qualitätsanforderung.
Lötmodell.
Für die vestibuläre Verblendung einer Krone nach L-Nr. 102 4 sind die L-Nrn. 160 0, 162 0 oder 164 0 abrechenbar.

*Quelle: „BEL II – 2014 Bundeseinheitliches Verzeichnis der abrechnungsfähigen zahntechnischen Leistungen“

Bei dieser Leistung sind sowohl das Material (Metall) als auch der Herstellungsprozess (gegossen) verpflichtend vorgegeben. Eine denkbare Variante wäre, die Krone aus Wachs zu fräsen und anschließend zu gießen.

Eine Missachtung der Leistungsbeschreibung hätte einen Abrechnungsbetrug zur Folge. Ab dem Moment, wenn die Krone in die gleichartige Versorgung (z.B. vollständig verblendet) wechseln würde, wäre die Krone über ein privates Leistungsverzeichnis (BEB) zu berechnen und alle individuellen, digitalen kronenbezogenen Prozesse könnten erbracht und abgerechnet werden.

Fazit

Sprechen Sie mit Ihren Kunden und Kundinnen über deren langfristige digitale Strategie, damit Sie sich darauf vorbereiten und den Kunden/die Kundin ggf. unterstützen können. Beschreiben Sie in Ihrer Abrechnung BEB-Prozessschritte und nicht nur die Produkte. Vermeiden Sie materialspezifische Beschreibungen in den BEB-Leistungen (z.B. „CAD/CAM-Krone Hochleistungskeramik“ statt „CAD/CAM-Krone e.max“) und kalkulieren Sie die neuen Leistungen mittels Ihrer betriebswirtschaftlichen Daten.

Erstellen Sie sich flexible Abrechnungspositionen und nutzen Sie Leistungsketten. Bedenken Sie dabei stets, dass sowohl selbst erstellte CAD/CAM- und 3D-Leistungen als auch „eingekaufte“ Leistungen immer von Zahntechniker/-innen nachbearbeitet werden, und beachten Sie bei digitalen Leistungen innerhalb des BEL II stets die jeweiligen Leistungsbeschreibungen und die gesetzlichen Bestimmungen.

Weitere Informationen

Dieser Artikel wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, kann aber aufgrund der Neuheit des Gesetzes und mangelnder Erfahrung in der Praxis und fehlender Rechtsprechung nur erste Einblicke liefern. Der Autor kann keine Haftung für Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen.

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