In ihrer Warnemünder Erklärung fasst die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) drei wesentliche Gründe dafür zusammen und schlägt Ideen zur Lösung mittels vier konkreter Ansätze vor:
- Auswahl der Studierenden
- Auswahl des Standorts
- Kommunale Unterstützung
- Finanzielle Anreize
Mit diesen Denkanstößen und Forderungen soll die klassische ambulante Versorgung in der „Hauszahnarztpraxis“, im Sinne von Zahnarzt oder Zahnärztin in eigener Praxis, als Nukleus einer zukünftigen zahnärztlichen Versorgung gestärkt werden. Damit soll auch die Versorgung in ländlichen Gegenden sichergestellt werden, ohne aufwendige und teure Doppelstrukturen zu schaffen.
Zur Warnemünder Erklärung
Quelle:
Bundeszahnärztekammer – Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK)
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