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Arbeitsalltag

10-Punkte zur Pandemie aus Sicht der Mitarbeiter*innen in Arzt- und Zahnarztpraxen

Die mehr als 600.000 Medizinischen Fachangestellten (MFA) und Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) waren und sind in den Arzt- und Zahnarztpraxen die 1. Kontaktpersonen für Patient*innen. Beim Assistieren während der Untersuchung und Behandlung oder beim Erbringen von delegierbaren Leistungen wie Injektionen geben, Blutabnahme oder professioneller Zahnreinigung arbeiten sie zudem direkt mit und an den Patient*innen. Sie sollen jetzt durch einen 10-Punkte-Plan des Verbands medizinischer Fachberufe e.V. geschützt werden.

Placeholder – News shutterstock

Seit Beginn der Pandemie ist die Arbeit dieser Berufsangehörigen mit einer besonderen zusätzlichen Verantwortung und Belastung verbunden. Das wird unter anderem auch durch die neuesten Zahlen des Wissenschaftlichen Instituts der AOK über die Krankschreibungen im Zusammenhang mit Covid-19 bestätigt: Für den Zeitraum März bis Oktober 2020 liegen MFA auf Platz 2 der am stärksten betroffenen Berufsgruppe und damit deutlich vor den Beschäftigten in der Alten- und Gesundheitspflege, die im Frühjahr die Liste anführten und nun auf Platz 7 und 8 rangieren. ZFA werden an 6. Stelle genannt (im Frühjahr 2020 Platz 10).

Mit Blick auf diese vorhersehbare Entwicklung und die weiteren Probleme, die sich am Anfang der Pandemie abzeichneten, hat der Verband medizinischer Fachberufe e.V. einen 10-Punkte-Plan erarbeitet und im November an die Gesundheitspolitiker*innen auf Bundes- und Landesebene geschickt. „Wir haben im vergangenen Jahr auf verschiedenen Wegen und Kanälen auf die Situation unserer Berufsangehörigen aufmerksam gemacht“, erklärt dazu Hannelore König, Präsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V.

„Leider war die Resonanz nur gering. Die Politik schaut hauptsächlich auf die Berufe im stationären Bereich und die Pflegeeinrichtungen. Wir wissen, dass die Kolleg*innen in diesen Gesundheitsberufen sehr wertvolle Leistung erbringen und besonders belastet sind. Aber es ist auch wichtig, an diejenigen zu denken, die das ambulante Gesundheitswesen, in dem 80 bis 100% aller Covid-19-Patient*innen versorgt werden, am Laufen halten. Dies haben uns inzwischen auch mehrere Rückmeldungen aus verschiedenen Parteien und Bundesländern bestätigt. Deshalb müssen unsere Forderungen zügig in die aktuelle Arbeit der Behörden und in die Gesetzgebung einfließen.“

Der 10-Punkte-Plan umfasst folgende Forderungen

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1. Rolle von MFA und ZFA in der Patientensteuerung stärken

MFA und ZFA übernehmen in der digitalen und telefonischen Patientensteuerung im ambulanten Gesundheitswesen eine stetig wachsende Rolle. Um diese zu erfüllen, ist es unter anderem notwendig, MFA und ZFA in der Nutzung digitaler Anwendungsmöglichkeiten (Video-Sprechstunden, telemedizinische Anwendungen, elektronische Patientenakte und deren Anwendungen, Tele-VERAH-Rucksack, etc.) zu qualifizieren und die digitalen Anwendungen entsprechend zu honorieren – bei gleichzeitiger Reduzierung der Bürokratie.

2. Bereitstellung freiwilliger Tests und Priorisierung von MFA und ZFA in der Impfstrategie

MFA und ZFA wurden am 14. Oktober 2020 in die Coronavirus-Testverordnung bei den Testungen zur Verhütung und Verbreitung des SARS-CoV-2 aufgenommen. Sie haben 1 Mal pro Woche Anspruch auf eine Diagnostik mittels Antigen-Test. Ärztliche und zahnärztliche Arbeitgeber*innen sollten die Antigenteste ihrem Praxispersonal als freiwillige Leistungen anbieten. Damit wird die Arbeitssicherheit der Beschäftigten und die Patientensicherheit erhöht. Ebenso müssen MFA und ZFA bei der Priorisierung der Impfungen beachtet werden.

3. Sicherstellung ausreichender Schutzausrüstung

Zum einen soll ausreichende Schutzausrüstung sichergestellt und zum anderen sollen die tatsächlichen Kosten für den Mehraufwand bei den Hygienemaßnahmen für alle Patient*innen erstattet werden.

4. Arbeitsschutzstandards für Arzt- und Zahnarztpraxen

Von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege sind Corona-Arbeitsschutzstandards in praxisnaher Form zu erstellen, damit Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen diese unter der besonderen Belastung schnell nachvollziehen können.

5. Hygienekonzepte regelmäßig anpassen

Die Fürsorgepflicht muss von den ärztlichen und zahnärztlichen Arbeitgeber*innen ernst genommen und gewahrt werden. Dazu gehört die Anpassung der Hygienekonzepte. Sie sind im Team zu erstellen und müssen die räumlichen Gegebenheiten berücksichtigen.

6. Schutz von Beschäftigten in Kleinbetrieben

Bei Verletzungen der arbeitsschutzrechtlichen Pflichten von Arbeitgeberseite muss der Schutz der Mitarbeitenden in Kleinbetrieben besonders berücksichtigt werden. Wenn sich MFA und ZFA vertrauensvoll an die zuständigen regionalen Stellen wenden, so sind ihre Sorgen ernst zu nehmen und Betriebe im Verdachtsfall zu überprüfen.

7. Ausbildung bleibt weiter wichtig

Die Auszubildenden in den Arzt- und Zahnarztpraxen sind besonders zu schützen. Überforderung ist zu vermeiden. Die Ausbildung im dualen System (Betrieb und Berufsschule) muss auch in der Pandemie gewährleistet werden.

8. Präventionsbewusstsein bei medizinischem Personal verbessern

Zusätzlich muss eine verstärkte Überzeugungsarbeit geleistet werden, um das Präventionsbewusstsein bei medizinischem Personal im niedergelassenen Bereich zu verbessern und beispielsweise die Durchimpfungsrate bei Grippe, Pertussis und Pneumokokken zu erhöhen. Das gilt auch für die Corona-Impfung.

9. Kinderbetreuung sichern

Die Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen und Schulen muss aufgrund der Systemrelevanz der MFA und ZFA gesichert sein. Sofern die Notbetreuung bei Schließung der jeweiligen Einrichtung nicht oder nicht ausreichend gewährleistet werden kann, muss ein Vergütungsanspruch der Arbeitnehmer*innen bestehen.

10. Finanzielle Aufwertung der Berufe MFA und ZFA

Die Gehaltssituation der Medizinischen und Zahnmedizinischen Fachangestellten muss verbessert werden. Dazu erklärt Hannelore König: „Sowohl den Arbeitsschutz als auch die Arbeitsbedingungen gilt es zu verbessern. 2019 hatten wir bei MFA und ZFA eine Lohndifferenz von mehr als 30% zum Median des monatlichen Bruttoentgelts. Wir kommen nur dann aus dieser Lücke, wenn die ausgehandelten Tarifsteigerungen bei den aktuellen Honorarverhandlungen prozentual voll berücksichtigt werden und eine Gegenfinanzierung analog dem stationären Bereich erfolgt.“

Weitere Informationen

Quelle:
Verband medizinischer Fachberufe e.V.

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